Vorfälligkeitsenschädigung vermeiden durch Sicherheitenwechsel
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden durch Sicherheitenwechsel
Ihr Immobiliendarlehen läuft noch mit langer Zinsbindung sowie günstiger und das finanzierte Objekt soll anstelle eines neuen verkauft werden. Hierfür soll die bestehende Finanzierung mit einbezogen werden, um die bestehenden Zinsen zu behalten.
In dieser Sachverhaltskonstellationen besteht das Problem, dass zur Absicherung des geschlossenen Immobiliendarlehens die zur Sicherheit bestellte Grundschuld erlischt. Das bestehende Darlehen muss – ggf. gegen Vorfälligkeitsentschädigung – abgelöst und ein neues Darlehen muss geschlossen werden.
Der Bundesgerichtshof hat zur Vorfälligkeitsentschädigung mit Urteil vom 12.03.2024 – Aktenzeichen XI ZR 159/23 – entschieden, dass eine Bank von ihrem Kunden sogar Negativzinsen berechnen und fordern kann.
Kann dies verhindert werden durch einen Sicherheitenwechsel? Für die Finanzierung der neuen Immobilie müsste hierzu die Sicherheit durch Bestellung einer Grundschuld am neuen Objekt gewechselt/getauscht werden. Muss die Bank hier „mitmachen“?
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