start.bausparkasse AG zur Auskunft über Höhe des Bonuszins verurteilt
eingestellt am 12.02.2024 von Oliver Rennerstart.bausparkasse AG zur Auskunft über Bonuszins verurteilt
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.2024 – 302 O 291/23 -
Das Landgericht Hamburg hat die start.bausparkasse AG verurteilt, über die Höhe des Bonuszinssatzes bei einem Bausparvertrag Auskunft zu erteilen sowie das Bausparguthaben auszuzahlen.
Die von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Kundin der Bausparkasse hatte nach dessen Beratung noch rechtzeitig vor Beendigung des Bausparvertrages den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklärt und kam hierdurch in den Genuss des Bonuszinses.
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